Aktuelles

01. Juli 2009:
Die neuen EU-Richtlinien hinsichtlich der gesetzlichen Einlagensicherung wurden im deutschen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) umgesetzt. Bis zu einer Höhe von 50 000 Euro, jedoch keine Fremdwährungskonten wie auf US-Dollar oder britischer Pfund, ohne Selbstbehalt sind die Einlagen pro Anleger und Bank abgesichert. Die Aufstockung auf 100 000 Euro folgt Ende Dezember 2010. Auch die Entschädigungsfrist wurde verkürzt. Eine Liste der Finanzinstitute, die unter diese Regelung fallen, findet man hier.

13 Juni 2009:
Der Bundesrat billigt die Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.

14 Mai 2009:
Die EU-Richtlinien zur Einlagensicherung werden durch die Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes fristgerecht in das deutsche Recht umgesetzt werden.

18 Dezember 2008:
Das Europäische Parlament beschließt die Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung, in der Richtlinie zur Mindestsicherung von Bankeinlagen. Bis spätestens 30. Juni 2009 wird die Mindestsicherung von 20 000 Euro auf 50 000 Euro erhöht. Die Auszahlungsfrist im Falle einer Bankenpleite verkürzt sich ab dem 30. Juni 2009 von drei Monaten auf 20 Arbeitstage. Die Frist fängt, ab dem Bekanntgeben der Zahlungsunfähigkeit einer Bank von den zuständigen Behörden, an zu laufen. Für die offizielle Feststellung dieser Tatsache haben die Behörden künftig maximal fünf Arbeitstage Zeit. Bis 31. Dezember 2010 soll die Einlagensicherung auf 100 000 Euro erhoben werden. Der Wegfall des sogenannten Selbstbehaltes wurde auch beschlossen. Bis Ende Juni 2009 muss die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die neue Mindestdeckungssumme gilt für alle Bankeinlagen einer Person bei einer einzelnen Bank.

15 Oktober 2008:
Die Europäische Komission hat Änderungsvorschläge für die EU-Einlagensicherung vorgelegt. Die Mindestdeckungssumme für Spareinlagen soll innerhalb eines Jahres von 20 000 Euro auf 100 000 Euro angehoben werden und in der Zwischenzeit auf 50 000 Euro aufgestockt werden. Zusätzlich soll die Entschädigungsfrist von drei Monaten, mit der Option auf neun Monate verlängert zu werden, auf drei Tage verkürzt werden. Und der Selbstbehalt von 10 Prozent soll abgeschafft werden. Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet.

06 Oktober 2008:
Die Bundesregierung stellt eine Garantie für alle Spar- und Termineinlagen sowie Girokonten aus.