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Tagesgeldanlage-Ratgeber
Aktuelles
17. Oktober 2011:
Der Bundesverband der deutschen Banken senkt über einen Zeitraum
von zehn Jahren die Sicherungsgrenze der Einlagensicherung. Die
Sicherungsgrenze wird ab dem Jahr 2015 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Bank und Kunde, statt 30
Prozent aktuell, betragen. Dann erfolgen noch zwei Herabstufungen auf 15 Prozent 2020 und auf 8,75 Prozent 2025.
01. Januar 2011:
Ab dem 31. Dezember 2010 sind die Einlagen bis zu einer Höhe von
100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Die Auszahlungsfrist im Fall einer Insolvenz
einer Bank hat sich nun ebenfalls auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt.
Der gestzliche Einlagenschutz umfasst Sichteinlagen (Bankguthaben), Termineinlagen
(Tages- oder Festgelder), Spareinlagen (Sparkonten) und auf den Namen lautende Sparbriefe.
01. Juli 2009:
Die neuen EU-Richtlinien hinsichtlich der gesetzlichen Einlagensicherung wurden
im deutschen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
(EAEG)
umgesetzt. Bis zu einer Höhe von 50 000 Euro, jedoch keine Fremdwährungskonten
wie auf US-Dollar oder britischer Pfund, ohne Selbstbehalt sind die Einlagen pro Anleger und Bank abgesichert.
Die Aufstockung auf 100 000 Euro folgt Ende Dezember 2010. Auch die Entschädigungsfrist wurde verkürzt.
Eine Liste der Finanzinstitute, die unter diese Regelung fallen, findet man hier.
13 Juni 2009:
Der Bundesrat billigt die Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.
14 Mai 2009:
Die EU-Richtlinien zur Einlagensicherung werden durch die Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes fristgerecht in das deutsche Recht umgesetzt werden.
18 Dezember 2008:
Das Europäische Parlament beschließt die Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung, in der Richtlinie zur Mindestsicherung von Bankeinlagen. Bis spätestens 30. Juni 2009 wird die Mindestsicherung von 20 000 Euro auf 50 000 Euro erhöht. Die Auszahlungsfrist im Falle einer Bankenpleite verkürzt sich ab dem 30. Juni 2009 von drei Monaten auf 20 Arbeitstage. Die Frist fängt, ab dem Bekanntgeben der Zahlungsunfähigkeit einer Bank von den zuständigen Behörden, an zu laufen. Für die offizielle Feststellung dieser Tatsache haben die Behörden künftig maximal fünf Arbeitstage Zeit. Bis 31. Dezember 2010 soll die Einlagensicherung auf 100 000 Euro erhoben werden. Der Wegfall des sogenannten Selbstbehaltes wurde auch beschlossen. Bis Ende Juni 2009 muss die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die neue Mindestdeckungssumme gilt für alle Bankeinlagen einer Person bei einer einzelnen Bank.
15 Oktober 2008:
Die Europäische Komission hat Änderungsvorschläge für die EU-Einlagensicherung vorgelegt. Die Mindestdeckungssumme für Spareinlagen soll innerhalb eines Jahres von 20 000 Euro auf 100 000 Euro angehoben werden und in der Zwischenzeit auf 50 000 Euro aufgestockt werden. Zusätzlich soll die Entschädigungsfrist von drei Monaten, mit der Option auf neun Monate verlängert zu werden, auf drei Tage verkürzt werden. Und der Selbstbehalt von 10 Prozent soll abgeschafft werden. Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet.
06 Oktober 2008:
Die Bundesregierung stellt eine Garantie für alle Spar- und Termineinlagen sowie Girokonten aus.