Einlagensicherung

Gesetzliche Einlagensicherung durch Entschädigungseinrichtung deutscher Banken:

Seit 1998 gibt es die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), durch sie sind Einlagen, wie Sicht-, Termin-, und Spareinlagen, auch auf den Namen lautende Sparbriefe, jedoch maximal 50 000 Euro pro Einleger pro Institut, gesetzlich geschützt. Eine Verbesserung des Einlagenschutzes erfolgte am 01. Juli 2009, näheres siehe Aktuelles.

Quelle: EdB

Einlagensicherung von privaten Banken durch den Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken (freiwillige Sicherung):


Einlagensicherung der privaten Mitgliedsbanken im Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) besteht für Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautende Sparbriefe. Depots mit Aktien, Renten oder Investmentzertifikaten bleiben im Eigentum des Kunden, werden nur von der Bank verwaltet, und folglich nicht geschützt. Die Einlagen sind je Kunde bis zu einer bestimmten Sicherungsgrenze, die Höchstgrenze der Absicherung, geschützt. Diese entspricht 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichen Jahresabschlusses. D.h., beträgt die Sicherungsgrenze einer Mitgliedsbank 10 Millionen, dann sind Einlagen von jedem Kunden der Bank bis zu 10 Millionen vollständig geschützt. Beim unten stehenden Verweis kann man auch die Sicherungsgrenze der in Frage kommenden Bank abfragen.


Quelle: Bundesverband deutscher Banken

Einlagensicherung von Sparkassen (Institutssicherung):

Bei Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sichert der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe den Bestand für alle 443 Sparkassen, sieben Landesbankkonzerne und zehn Landesbausparkassen, und somit zu hundert Prozent die Einlagen ihrer Kunden. D.h. alle Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, und Termingeldkonten sind vollständig geschützt.


Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband


Einlagensicherung von Genossenschaftsbanken (Institutssicherung):

Bei Genossenschaftsbanken ist für die Einlagensicherung der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) zuständig. Die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung besteht aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund. Zuschüsse und Darlehen für Mitgliedsbanken werden vom Garantiefond gewährt, daneben bietet der Garantieverbund zusätzliche Bürgschaften und Garantien, so dass, ähnlich wie bei Sparkassen, der Bestand jeder Mitgliedsbank durch die Gemeinschaft der Genossenschaftsbanken gesichert ist. Die gesicherten Einlagen umfassen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen.


Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken