CDS sind Absicherungen gegen den Ausfall von z.B. Unternehmensanleihen oder anderen Kreditpapieren (auch verbriefte Immobilienkredite). Der Sicherungsnehmer bezahlt eine z.B. jährliche oder vierteljährliche Prämie, abhängig von der Größe des zugrunde liegenden Kreditpapiers, an den Sicherungsgeber. Dafür verpflichtet sich der Sicherungsgeber beim Ausfall der Zahlung oder Gesamtausfall des zugrunde liegenden Kreditpapiers (dies wird als Eintreten eines Kreditereignisses „credit event“ bezeichnet) die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Das besondere bei CDS ist die Möglichkeit mit Risiken zu handeln ohne sich tatsächlich selbst dagegen absichern zu müssen. D.h. der Sicherungsnehmer muss nicht das zugrunde liegende Kreditpapier tatsächlich in seinem Besitz haben. Beispielhaft Bank A schließt mit der Bank B einen CDS mit der Unternehmensanleihe von Unternehmen C als zugrunde liegenden Basiswert. Falls das Unternehmen C pleite und somit dessen Unternehmensanleihe wertlos wird, muss die Bank B der Bank A diesen Verlust ausgleichen. Keine der beteiligten Banken hat aber die Unternehmensanleihe von C in ihrem Besitz. Dies bittet einen enormen Spekulationsanreiz. An sich sind Absicherungsgeschäfte nützlich, z.B. Währungsabsicherungsgeschäfte für ins Ausland exportierende Unternehmen. Die traditionelle, veraltete!, Form der Kreditabsicherung besteht in der Form von Bürgschaften oder Garantien.
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